Ich biete Ihnen für alle Branchen das vollständige Spektrum der betriebsmedizinischen Betreuung vor Ort in Ihrem Unternehmen an.
Frequently Asked Questions
Bei der Regelbetreuung setzt sich die betriebsmedizinische Betreuung zusammen aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Der Umfang der Grundbetreuung ist aus der Zahl der Mitarbeitenden und des WZ-Codes des Unternehmens zu berechnen. Um den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung und insbesondere der arbeitsmedizinsichen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen zu bestimmen, ist ein persönliches Gespräch sinnvoll. Für ein Angebot für die alternative Betreuung ist auch die Angabe der Unternehmensgröße und der Branche hilfreich. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Informationen finden Sie auch bei der DGUV.
Die Aufgaben ergeben sich aus dem ASiG und der DGUV2. In Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit berät der Betriebsarzt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes, unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durch, beobachtet den Arbeitsschutz (Begehungen) uvm. Unterstützung in der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, der Durchführung von Gesundheitstagen, Hilfe bei Suchterkrankungen etc. gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich.
Vor Ort bedeutet, dass wir zu Ihnen in das Unternehmen kommen und dort die arbeitsmedizinsichen Untersuchungen durchführen. Neben einer körperlichen Untersuchung gehören zum Untersuchungsumfang verschiedene Sehtests, ein Hörtest, eine Testung der Lungenfunktion und eine EKG-Diagnostik. Zusätzlich können Labor- und Urinuntersuchungen sowie Impfungen ergänzt werden.
Bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV2 unterscheidet man die alternative und die Regelbetreuung. Bei der Regelbetreuung ergeben sich aufgrund der Unternehmensgröße und dem Wirtschaftszweig feste Zeiten für die sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Betreung.
Im Gegensatz dazu muss sich bei der alternativen Betreuung (auch genannt Unternehmermodell) der Unternehmer oder die Unternehmerin selbst für Fragen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes qualifizieren. Die maximal hierbei zulässige Mitarbeiterzahl ist von der jeweiligen Berufsgenossenschaft abhängig (maximal 50) und auch für die Qualifizierungsmaßnahmen gibt es je nach BG unterschiedliche Vorgaben.
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung und soll arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen. Man unterscheidet Angebot-, Pflicht- und Wunschvorsorgen. Welche Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen nur Ärzte beauftragt werden, die entweder eine Qualifikation als Facharzt für Arbeitsmedizin oder eine Zusatzqualifikation für Betriebsmedizin erworben haben. Alle vom Betriebsarzt ermittelten Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Bei Eignungsuntersuchungen steht die arbeitsmedizinische Tauglichkeit des zu Untersuchenden im Vordergrund. Dabei wird überprüft, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit ausreichend sind. Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Ich berate Sie hierzu gerne.
Die arbeitsmedizinsichen Vorsorgeuntersuchungen und die Eignungsuntersuchungen können vor Ort in Ihrem Unternehmen, die Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich falls möglich auch telemedizinisch durchgeführt werden.
Telemedizinische Betreuung bedeutet, dass der Betriebsarzt bei Besprechungen (z.B. Arbeitssicherheitsausschuss) online teilnehmen kann. Auch arbeitsmedizinische Vorsorgen sind u.U. Online durchführbar. Hierfür wird zur Sicherstellung des Datenschutzes eine von der KV zertifizierte Software für Videosprechstunden verwendet.
Die Strahlenschutzverordnung nach § 77 verpflichtet alle beruflich exponierte Personen sich regelmäßig von einem ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen. Da der Umgang mit ionisierenden Strahlen ohne ärztliche Untersuchung untersagt ist, haben dies die betreffenden Personen zu dulden (§ 176 Abs. 1 und 2 StrlSchV).
Ein Gesundheitstag ist eine Initiative der betrieblichen Gesundheitsförderung. Verfolgt wird das Ziel, die Mitarbeiter in einem kompakten Tagesprogramm über gesundheitliche Themen zu informieren und ein Bewusstsein für gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag zu schaffen. Die Inhalte eines Gesundheitstages können vielfältig sein. Wir können die Organisation des gesamten Gesundheitstages oder Teilbereiche übernehmen. Zum Beispiel wären Vorträge über gesunde Ernährung, Stressbewältigung, Krankheitsprävention möglich. Es können auch Untersuchungen wie Sehtests, Hörtests, ein „Kreislauf-Check“ (Blutdruckmesssung, Bliutzuckerbestimmung, Risikotest) oder auch Tests zur Darmkrebsprävention angeboten werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber gemäß §167, SGB IX unter Beteiligung des Betroffenen klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Zum einen kann auf Wunsch des Betroffenen der Betriebsarzt hinzugezogen werden, zum anderen können wir Sie auch allgemein über die Durchführung und Organisation des BEM beraten.
Dr. med. Marc Oliver Lücking
Tel. 0172 140 79 49
E-Mail: Info@betriebsmedizin-luecking.de